werdetnachbarnWerdetnachbarn

ProjektalarmLass dich direkt über passende Projekte in deiner Nähe informieren.

Jetzt eintragen

RechtlichesAllgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) Das Unternehmen WN werdetnachbarn GmbH [Weyertal 109 50931 Köln] (nachfolgend „werdetnachbarn“ oder „Plattformbetreiber“), vertreten durch Maximilian Milde, bietet Verbrauchern, wie Unternehmern im Sinne des BGB (nachfolgend „Nutzer“) die Möglichkeit, unser Business-to-Consumer und Business-to-Business Plattform auf der von uns betriebenen Online-plattform (nachfolgend: „Plattform“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen. Die Plattform ermöglicht es Verbrauchern sich in sog. Bau- oder Kaufgemeinschaften (nachfolgend: „Gemeinschaften“) zusammen zu schließen. Bis auf etwas anderes vereinbart wird, werden die Gemeinschaften durch den Plattformbetreiber weiterhin als Verbraucher behandelt.

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen werdetnachbarn und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von werdetnachbarn im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von werdetnachbarn schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.

(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer von werdetnachbarn schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers

(1) Die Plattform ist eine Plattform für Bauwillige, Baugemeinschaften, Kaufgemeinschaften, Immobilieninvestoren und Anbietern von für den Kauf und das Bauen relevanten Leistungen. Die Plattform verfügt über die Möglichkeit Projekte, Immobilien, Gemeinschaften, Experten, relevante Dienstleister und Produkte darzustellen und mit anderen Nutzern auf der Plattform zu teilen. Darüber hinaus wird eine Kontaktbörse eingerichtet.

(2) Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen u.a. in: (a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform nach der Zulassung des Nutzers gem. § 3; (b) Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen auf der Plattform gem. §4. (c) Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten einschließlich der Speicherung und des Austauschs von elektronischen Dokumenten und weiteren Daten unter den Nutzern bzw. Vertragsparteien; (d) Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Nutzer nach gesonderter Vereinbarung mit werdetnachbarn.

(3) Der Plattformbetreiber behält sich kontinuierliche Updates, der durch den Plattformbetreiber angebotenen Leistungen vor. Der Umfang der Leistungen hängt von der Verfügbarkeit und technischen Umsetzung ab. Die Verfügbarkeit der Leistungen ist nicht garantiert und unterliegt Veränderungen im Laufe der Zeit.

§ 3 Zulassung und Zugang zur Plattform

(1) Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Zulassung durch werdetnachbarn. Die Plattform steht Verbrauchern und Unternehmen im Sinne des BGB zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der Plattform besteht nicht.

(2) Der Nutzer hat während der Registrierung seine vollständigen Namen, seine Adresse, sowie eine Angabe darüber, ob er die Plattform als Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des BGB nutzen möchte, abzugeben. Unternehmer haben zusätzlich ihre Unternehmensdaten, sowie ggf. Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen sowie anzugeben, welche Leistungen angeboten werden können. Die Annahme des Zulassungsantrags im Rahmen der Registrierung erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail oder per Telefax. Durch die Zulassung kommt ein dem Grunde nach kostenpflichtiger Vertrag auf unbestimmte Zeit zwischen werdetnachbarn und dem jeweiligen Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen zustande. Die vom Nutzer zu zahlende Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche auf der Plattform einsehbar sind und den Nutzer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Die Vergütung kann auch für bestimmte Nutzungsformen 0 EUR betragen.

(3) Die jeweils anfallenden Vergütungen werden – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus abgerechnet und unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug, jedoch zzgl. Mehrwertsteuer, zum jeweils geltenden Steuersatz fällig. Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und/oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Nutzer einverstanden.

(4) Im Falle einer Anmeldung von Baugemeinschaften oder Unternehmen, hat über das in der Zulassungsbestätigung übermittelte Master-Login der Nutzer die Möglichkeit, den Mitgliedern bzw. Mitarbeitern in seiner Gruppe bzw. seinem Unternehmen eine eigene Zugangsberechtigung einzuräumen und nach seinen Wünschen zu konfigurieren, um diesen eine Mitarbeit auf der Plattform zu ermöglichen.

(5) Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. Abs. 2 gegenüber werdetnachbarn und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, werdetnachbarn.de alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Nutzer bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.

(6) werdetnachbarn ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zur Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(7) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung der Mitglieder/Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitglieder/Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer werdetnachbarn hierüber unverzüglich informieren. Sobald werdetnachbarn von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird werdetnachbarn den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. werdetnachbarn behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird werdetnachbarn.de den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.

§ 4 Abschluss von Verträgen auf der Plattform

(1) Sofern die Plattform einen Abschluss von Verträgen zwischen den Nutzern ermöglicht, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen den Nutzern zustande. werdetnachbarn ist in keinem Fall Vertragspartei.

(2) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers sind dem Nutzer grundsätzlich zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Nutzers abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

(3) Für alle Transaktionen auf der Plattform gilt ausschließlich die auf der Plattform der jeweiligen Plattform maßgebliche Systemuhrzeit.

(4) werdetnachbarn behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. werdetnachbarn wird die Nutzer der Plattform über die Änderungen entsprechend informieren.

§ 5 Pflichten der Nutzer

(1) Die jeweiligen Angebote der Nutzer und der jeweils intendierte Vertrag dürfen nur gemacht werden, wenn sie nicht in der für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Es dürfen insbesondere keine Gegenstände angeboten werden, deren Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter verstoßen; gleiches gilt für pornographische oder jugendgefährdende Artikel, Waffen, Drogen, Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen und Parteien, lebende Tiere, etc werdetnachbarn ist berechtigt, ein solches Angebot unverzüglich von der Plattform zu entfernen.

(2) Güter oder Dienstleistungen, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen, dürfen auf der Plattform nur angeboten und nachgefragt werden, wenn der Nachweis in die Beschreibung der Güter oder Dienstleistungen aufgenommen wurde und die Ware oder Dienstleistung nur gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis abgegeben wird.

(3) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt der Nutzer gegenüber werdetnachbarn und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten werden, und stellt werdetnachbarn von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere muss der Nutzer die für ihn auf der Plattform handelnden Personen (insbesondere Mitarbeiter) über die dabei erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse durch werdetnachbarn gemäß Datenschutzerklärung von werdetnachbarn unter https://werdetnachbarn.de/rechtliches/datenschutz informieren und die gegebenenfalls notwendige Einwilligung dieser handelnden Personen einholen, bevor deren personenbezogene Daten im Rahmen der Einrichtung von Mitgliedern/Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden.

§ 6 Abwicklung der über die Plattform angebahnten oder geschlossenen Verträge

(1) Die Abwicklung durch die Plattform initiierten bzw. ggf. auf der Plattform geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. werdetnachbarn übernimmt für zwischen Nutzern geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung der Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Güter und Dienstleistungen. Werdetnachbarn trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.

(2) werdetnachbarn kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.

§ 7 Haftung des Plattformbetreibers

(1) werdetnachbarn haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen werdetnachbarn bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

(2) Für von werdetnachbarn nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt werdetnachbarn keine Haftung.

(3) Für den Verlust von Daten haftet werdetnachbarn nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.

(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von werdetnachbarn auf der Plattform erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von werdetnachbarn.

(6) Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet werdetnachbarn weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet werdetnachbarn nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

§ 8 Fremde Inhalte

(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

(2) werdetnachbarn macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert dem Plattformbetreiber und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm dargestellten bzw. angebotenen Medien, Waren oder Dienstleistungen keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

(3) werdetnachbarn behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

(4) Der Nutzer wird werdetnachbarn von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen werdetnachbarn wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von werdetnachbarn einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

§ 9 Sonstige Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, (a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern; (b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen werdetnachbarn umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der Plattform von werdetnachbarn zu beeinträchtigen; (c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist; (d) Geschäfte auf der Plattform ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, werdetnachbarn alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus werdetnachbarn von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen werdetnachbarngeltend machen.

§ 10 Datenverarbeitung und Einhaltung Vertraulichkeit durch werdetnachbarn; Geheimnisschutz

(1) Die Server von werdetnachbarn sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung der Plattform übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

(2) Der Nutzer willigt darin ein, dass werdetnachbarn nicht personenbezogene Daten über Angebote und Kommunikationsaktivitäten in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z.B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.

(3) werdetnachbarn ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer darin ein, dass A: (a) die vom Nutzer im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten und Rechnungsdaten sowie entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet; (b) die vom Nutzer im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Nutzer-, Firmen- oder Baugemeinschaftspräsentation unter Verwaltung selbstständig in den Marktplatz eingepflegten Daten speichert und im öffentlichen und geschlossenen Bereich der Plattform für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereithält; (c) nicht personenbezogene Daten über den Inhalt der Transaktionen speichert und an andere Nutzer weiterleitet und – soweit der betroffene Nutzer dies durch die Auswahl einer öffentlichen Transaktion wünscht – im öffentlichen Bereich der Plattform für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereithält.

(4) werdetnachbarn wird im Übrigen alle den Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. werdetnachbarn behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn werdetnachbarn aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Nutzers offenlegen muss.

(5) Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung von werdetnachbarn unter https://werdetnachbarn.de/rechtliches/datenschutz verwiesen.

(6) Geschäftsgeheimnisse des Nutzers iSv § 2 Nr. 1 GeschGehG darf werdetnachbarn im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der § 3, § 4, § 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.

§ 11 Zahlungsdienste

Werden von werdetnachbarn Zahlungsdienstfunktionen in der Weise integriert, dass es sich um einen Zahlungsauslösungsdienst iSv § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 7, Abs. 33 ZAG oder um einen Kontoinformationsdienst iSv § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 8, Abs. 34 ZAG handelt, bleiben die Bestimmungen des ZAG unberührt.

§ 12 Abtretung und Aufrechnung

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit werdetnachbarn auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Zur Aufrechnung gegenüber werdetnachbarn ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

§ 13 Vertragsdauer

(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch werdetnachbarn gem. § 3.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die vom Nutzer eingestellten Daten können jederzeit gelöscht werden. Sofern dies nicht durch den Nutzer selbst erfolgen kann, verpflichtet sich werdetnachbarn zu einer Löschung der Daten binnen 3 Werktagen nach Löschungsaufforderung.

(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für werdetnachbarn insbesondere: (a) der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird; (b) die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug; (c) der Verzug des Nutzers mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer gem. § 3 Abs. 2 und 3 zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen. (d) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von werdetnachbarn liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder E-Mail wahren die Schriftform.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Köln. werdetnachbarn ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand 20.03.2024