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Rechtsformen einer Baugemeinschaft

Die Baugemeinschaft besteht meist aus 3-20 Haushalten, die gemeinsam ein Grundstück kaufen und darauf Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser bauen, die von den Mitgliedern der Baugemeinschaft auch bewohnt werden. Als Rechtsform kommen verschiedene Optionen in Frage, wie die Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Genossenschaft oder die GmbH.

GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft, die von mindestens 2 Personen gegründet wird, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu erreichen. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften sind kein Eintrag ins Handelsregister, kein Mindestkapital und kein Notarvertrag erforderlich, um eine GbR zu gründen. Sobald das gemeinsame Ziel erreicht ist, löst sich die GbR wieder auf. Ein Nachteil dieser Rechtsform ist, dass alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften, auch für die Verbindlichkeiten der anderen Gesellschafter.

Die Genossenschaft

Die Gründung einer Genossenschaft erfordert die Formulierung einer Satzung und die Wahl von Aufsichtsrat und Vorstand in einer Generalversammlung aller Mitglieder. Es muss auch ein Eintrag ins Genossenschaftsregister vorgenommen werden und es gibt Buchführungs- und Jahresabschlusspflicht. Ein Vorteil der Genossenschaft ist, dass das Privatvermögen der Mitglieder bei Haftungsfragen geschützt bleibt, solange dies in der Satzung festgelegt ist. Gewinne und Verluste werden nach den Genossenschaftsanteilen der Mitglieder aufgeteilt. Diese Rechtsform ist besonders geeignet, wenn im Laufe der Planung und Ausführung weitere Mitglieder aufgenommen werden sollen.

GmbH

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die ein Mindestkapital von 25.000 Euro benötigt und deren Gesellschafter eine beschränkte Haftung haben. Sie ist jedoch mit vielen Aufwand und Kosten verbunden, wie Notargebühren, Handelsregister-Eintragungen und Buchhaltungs- und Jahresabschlusspflichten. Wenn Kredite aufgenommen werden müssen, könnten Banken auch eine selbstschuldnerische Bürgschaft verlangen. Die GmbH eignet sich vor allem für Baugemeinschaften, die die geplanten Wohneinheiten gemeinschaftlich weitervermieten wollen, anstatt sie selbst zu bewohnen.