In der ersten Phase versammeln sich Bauwillige zu einer Interessengemeinschaft und entwickeln aus ihren Vorstellungen und Bedürfnissen eine erste Zielsetzung. Es gibt noch keine rechtliche Bindung und der Ein- und Ausstieg aus dem Projekt ist problemlos möglich.
In der zweiten Phase des Bauprojekts werden der Vertrag abgeschlossen und die Planungsgemeinschaft gebildet. Der Kauf des Grundstücks wird – falls noch nicht geschehen – in Angriff genommen und die Baupläne werden detaillierter. Die Parzellen und Wohneinheiten werden unter den Mitgliedern der Planungsgemeinschaft aufgeteilt. Ein wichtiger Fokus in dieser Phase liegt auf der Erbringung von Bonitätsnachweisen, um die Finanzierung des Gesamtprojekts zu sichern. Die Planungsgemeinschaft beauftragt außerdem einen Architekten, der die komplette Planung übernimmt und den Bauantrag stellt.
Die eigentliche Baugemeinschaft entsteht, sobald die Baugenehmigung erteilt wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Ausstieg nur noch nach den vertraglich vereinbarten Regelungen möglich, meist sind Entschädigungszahlungen fällig. Alle Schritte, die zur Verwirklichung des Projekts beitragen, werden vertraglich und notariell abgesichert.
Nach Beendigung der Bauphase wird die Baugemeinschaft aufgelöst und es entsteht eine Eigentümergemeinschaft. Wenn die Baugemeinschaft in Form einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) organisiert war, bedeutet dies deren Auflösung. Vereine oder Genossenschaften können jedoch als Rechtsform weiterbestehen.